ASF – Probezeit

fssde_ueberuns_team_kurt_grossJeder neue Führerscheinbesitzer, welcher erstmals eine Fahrerlaubnis der Klassen B oder A erwirbt, erhält den Führerschein erstmal für 2 Jahre „auf Probe“: Bei bestimmten Auffälligkeiten muss dieser Führerscheininhaber zur „Nachschulung“ (bereits nach der ersten Auffälligkeit bei einem Verstoß nach Katalog A oder bei so genannten B- Verstößen erst nach dem zweiten Verstoß), . Richtig heißt diese Nachschulung aber ASF- Seminar, ein „Aufbauseminar für auffällige Fahranfänger“. Wer dieses Seminar nicht macht oder es nicht in der vom Amt gesetzten Frist macht, verliert die Fahrerlaubnis und muss den Führerschein abgeben.

Wir bieten diese „Aufbauseminare für auffällig gewordene Fahranfänger“ (ASF- Kurse) regelmäßig an.

Für die gesamten Landkreise Esslingen und Göppingen arbeiten wir mit mehreren Fahrschulen eng zusammen und bieten die ASF- Seminare dort an. Viele ASF- Kursteilnehmer aus dem Gebiet um Nürtingen und Kirchheim sitzen regelmäßig in einem unserer Aufbauseminare, ASF.

Unsere Partner Fahrschulbetriebe und wir haben uns zur Aufgabe gesetzt, dass wir einmal im Monat einen solchen Kurs starten, damit niemand seinen Führerschein abgeben muss – weil er keinen Kurs findet. Die Partnerfahrschulen befinden sich in Esslingen, Plochingen, Wernau, Reichenbach, Hochdorf. Es gibt Betriebe in Altbach, Köngen, Denkendorf, Neuhausen und sogar bis Filderstadt. Unsere Besucher kommen auch aus Göppingen, Ebersbach, Uhingen, Roßwälden und Kirchheim. Die meisten dieser Fahrschulen führen ASF Kurse oder die Vorläufermodelle (FaP) bereits seit 30 Jahren mit großem Erfolg durch.

Melden Sie sich an: unter Telefon 07153 – 6199659 oder per Email mit Angabe Ihrer Telefonnummer. Sie erhalten den nächsten verfügbaren Kursplatz des ASF- Seminars.

Durch diese Zusammenarbeit der verschiedenen Fahrlehrer und aus den Landkreisen Esslingen und Göppingen kann regelmäßig ASF (Nachschulungen in der Probezeit) organisiert und angeboten werden. ASF- Kurse werden in der Fahrschule durchgeführt, die den Kurs angemeldet hat und die meisten Interessenten her kommen. Es gibt auch die Auflage, dass diese Fahrschule für die ASF- Kurs-Durchführung geeignet und zugelassen sein muss.

Ablauf des ASF- Seminars und Inhalt der Kurse

    • Sie melden sich an, entrichten die Seminargebühr und sichern Ihren ASF- Kursplatz und erhalten die Termine. Mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmer dürfen mitmachen.
    • Das ASF Seminar umfasst jeweils vier Gruppensitzungen à 135 Minuten. An einem Tag darf immer nur eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und zweiten Sitzung des ASF Seminars mit jedem Teilnehmer eine Fahrt zu machen. Diese soll in Kleingruppen mit möglichst drei Teilnehmern erfolgen. Die Zeit liegt bei etwa 2 bis 2 ½ Stunden für die jeweilige Gruppe, gefahren wird mit einem Fahrschulauto.
    • Die Gesamtdauer des ASF Seminars beträgt zwei bis vier Wochen. Zwischen den einzelnen Sitzungen sind jedoch Mindestzeitabstände einzuhalten.
    • Im ASF Seminar gibt es weder Bewertung oder Prüfung. Lückenlose Teilnahme sowie Mitarbeit sind jedoch Pflicht. Der Seminarleiter und die Teilnehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben. Auch gegenüber Dritten sind alle zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Eine Bescheinigung darf nur bei vollständiger und regelmäßiger Teilnahme am ASF Seminar (Nachschulungskurs) ausgestellt werden. Diese Seminarbescheinigung dokumentiert dann dem ASF Teilnehmer den Nachweis für den Kursbesuch gegenüber der Führerscheinstelle des Landratsamtes.

Melden sich bei uns einfach über 07153 6199659 oder per E-Mail an info@mpu-web.de 

fssde_ueberuns_filialen_esslingen_grossWichtig! Alle ASF Seminare dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn am Beginn die Teilnehmeranzahl zwischen sechs und zwölf liegt. Kommt diese erforderliche Mindestanzahl nicht zustande, so wird dieser Kurs verschoben. Natürlich werden bereits bezahlte Beträge erstattet oder auf Wunsch für das nächste Seminar gut geschrieben. Weiter gehende Ansprüche wegen nicht durchgeführter oder verschobener Kurse, egal aus welchem Grunde, können nicht geltend gemacht werden.